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   LG Flensburg, 14.01.2011 - 5 T 181/10   

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https://dejure.org/2011,38704
LG Flensburg, 14.01.2011 - 5 T 181/10 (https://dejure.org/2011,38704)
LG Flensburg, Entscheidung vom 14.01.2011 - 5 T 181/10 (https://dejure.org/2011,38704)
LG Flensburg, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - 5 T 181/10 (https://dejure.org/2011,38704)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitteilung über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters als fristbedeutsame öffentliche Bekanntmachung i.S.d. § 9 Abs. 1 InsO

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

    Auszug aus LG Flensburg, 14.01.2011 - 5 T 181/10
    In Insolvenzverfahren muss wie in Zivilverfahren über Rechtsmittelfristen nicht ausdrücklich belehrt werden ( BGH NJW-RR 2004, 408, zitiert nach [...] ).
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZB 173/08

    Beginn der Rechtsmittelfrist ggü. Insolvenzverwalter durch eine öffentliche

    Auszug aus LG Flensburg, 14.01.2011 - 5 T 181/10
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der diese Vorschrift als zum Schutz des Insolvenzverwalters zwingend ansieht ( BGH IX ZB 173/08, zitiert nach [...] ).Nach Ansicht der Kammer wird durch die Bekanntmachungsfiktion und den Beginn der Notfrist von zwei Wochen im konkreten Fall auch nicht der Rechtsschutz für die Gläubigerin in verfassungswidriger Weise verkürzt, weil diese durch die bereits am 16.07.2008 erfolgte Übersendung des Beschlusses mit dem Hinweis auf die erfolgte Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung und die Einsichtnahmemöglichkeit auf der Geschäftstelle ausreichend Gelegenheit hatte, Erwägungen anzustellen, die von einem verantwortungsbewussten Bürger vor der Beschreitung des Rechtsweges erwartet werden.
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2010 - 16 UF 76/10

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Beschwerdefrist: Anwaltsverschulden

    Auszug aus LG Flensburg, 14.01.2011 - 5 T 181/10
    Von einem Anwalt ist zu erwarten, dass er sich bei der Einlegung eines Rechtsmittels über den Fristenlauf vergewissert ( OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 1223, [OLG Karlsruhe 06.07.2010 - 16 UF 76/10] zitiert nach [...] ).Bei missverständlichen Formulierungen ist dazu eine Nachfrage bei Gericht möglich, die hier zu den Ausführungen geführt hätte, die der Rechtspfleger in seinem Nichtabhilfebeschluss gemacht hat.
  • LG Flensburg, 14.01.2011 - 5 T 133/09

    Einhaltung der Beschwerdefrist einer Insolvenzgläubigerin gegen den die Vergütung

    Auszug aus LG Flensburg, 14.01.2011 - 5 T 181/10
    (Bl. 238 d.A. 5 T 133/09).
  • AG Flensburg, 15.07.2008 - 56 IN 291/02
    Auszug aus LG Flensburg, 14.01.2011 - 5 T 181/10
    Mit ihrer Beschwerde wendet sich die B. S.A., Insolvenzgläubigerin, gegen die auf Antrag der Insolvenzverwalterin mit Beschluss des Amtsgerichts vom 15.07.2008 für die Verfahren 56 IN 237/02, 56 IN 238/02,56 IN 239/02 und 56 IN 291/02 insgesamt in Höhe von 171.746,75EUR und für das vorliegende Verfahren in Höhe von 51.094,66 EUR festgesetzte Vergütung.
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